Beglaubigte Übersetzungen in München

Wir, die ÜZM GmbH, sind im Bereich der Dienstleistungen für Übersetzer und Dolmetscher sowie im Qualitäts- und Projektmanagement durch die DEKRA nach
DIN ISO 17100 und DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.

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Beglaubigte Übersetzungen - Ab wann ist eine Übersetzung beglaubigt? Und warum ist das so?

Warum müssen Übersetzungen beglaubigt sein?

Beglaubigte Übersetzungen sind unbedingt erforderlich, wenn die Übersetzung für offizielle Zwecke benötigt wird. Nicht nur Ämter und Behörden, wie zum Beispiel das Standesamt, die Ausländerbehörde oder Konsulate, sondern auch Universitäten, Zeugnisanerkennungsstellen, Versicherungen, Gerichte, Ärzte, Krankenhäuser, uvm. fordern beglaubigte Übersetzungen, da nur in diesem Fall sichergestellt ist, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Beglaubigte Übersetzungen werden von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern/Übersetzerinnen angefertigt, welche basierend auf ihrer Qualifikation und gerichtlichen Beeidigung die Übersetzung beglaubigen. Nur eine beglaubigte Übersetzung ist amtlich anerkannt.

Seit wann kann man Übersetzungen bei der ÜZM beglaubigen lassen?

Die Übersetzerzentrale München beglaubigt Übersetzungen seit ihrer Gründung. Somit ist das Beglaubigen von Übersetzungen unser Spezialgebiet, in welchem wir über langjährige Erfahrung verfügen. Egal für welche Sprache Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, bei den Experten der Übersetzerzentrale in München ist Ihr Anliegen in den richtigen Händen.

Kosten beglaubigte Übersetzungen überall gleich?

Bei vielen Übersetzern und Übersetzungsbüros gibt es Preisunterschiede je nachdem, ob die Übersetzung beglaubigt sein soll oder nicht. Die Übersetzerzentrale München berechnet Ihnen keine zusätzlichen Beglaubigungsgebühren. Lassen Sie uns für einen Kostenvoranschlag Ihr Dokument am besten per E-Mail zukommen oder kommen Sie persönlich in unserem Büro vorbei.

Kosten beglaubigte Übersetzungen überall gleich?

Bei vielen Übersetzern und Übersetzungsbüros gibt es Preisunterschiede je nachdem, ob die Übersetzung beglaubigt sein soll oder nicht. Die Übersetzerzentrale München berechnet Ihnen keine zusätzlichen Beglaubigungsgebühren. Lassen Sie uns für einen Kostenvoranschlag Ihr Dokument am besten per E-Mail zukommen oder kommen Sie persönlich in unserem Büro vorbei.

Welche Übersetzungen werden meistens als beglaubigt benötigt?

Wenn die Übersetzung für einen offiziellen oder amtlichen Zweck benötigt wird, dann ist zumeist eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Nachweise, Urkunden oder auch Urteile können hier beispielhaft genannt werden. Wann auch immer eine Behörde, ein Amt oder sonstige Institution ein offizielles Dokument fordert, so wird auch die Übersetzung als beglaubigt benötigt.

Wie wird eine Übersetzung beglaubigt?

Für die Beglaubigung einer Übersetzung gibt es genaue Vorschriften. Die Beglaubigung besteht zum einen aus einem Bestätigungsvermerk des/der Übersetzers/in, in welchem die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird. Dieser Vermerk enthält zudem die Information von welcher und in welche Sprache das Dokument übersetzt wurde und ob für die Übersetzung das Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie vorlag. Die Beglaubigung einer Übersetzung muss zudem das Datum und den vollständigen Namen des/der Übersetzers/in zusammen mit der Büroanschrift enthalten, sowie einen Hinweis, vor welchem Gericht der/die Übersetzer/in beeidigt wurde. Abschließend wird die Übersetzung mit dem Stempel des/der Übersetzers/in versehen und handschriftlich unterzeichnet. Damit eine beglaubigte Übersetzung gültig ist, muss sie zudem mit einer Kopie des Originaldokuments so verbunden werden, dass Fälschungen oder Abänderungen nicht möglich sind.

Was für Unterlagen muss ich einreichen für eine beglaubigte Übersetzung?

Für eine beglaubigte Übersetzung ist es am besten, wenn Sie das Originaldokument bei uns einreichen. Alternativ ist es in manchen Fällen auch möglich, dass Sie eine notariell oder amtlich beglaubigte Kopie als Vorlage für die Übersetzung einreichen oder das Originaldokument persönlich zur Einsichtnahme vorzeigen, wir fertigen dann eine Kopie an und Sie können Ihr Originaldokument wieder mitnehmen. Bei Übersetzungen aus oder in Sprachen, welche nicht lateinische Schriftzeichen verwenden, sind zudem Passkopien für die richtige Schreibweise von Namen empfehlenswert, da die Übertragung von Namen nur in manchen Fällen durch ISO-Norm geregelt ist.

Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?

Grundsätzlich hat eine beglaubigte Übersetzung kein Ablaufdatum. Viele Behörden und Institutionen haben jedoch strikte Vorgaben, dass beglaubigte Übersetzungen nicht älter als 6 Monate bzw. 1 Jahr sein dürfen. Die Übersetzerzentrale München empfiehlt Ihnen daher, dass Sie sich vor Beauftragung der beglaubigten Übersetzung bei der Stelle informieren, für die Sie die Übersetzung benötigen, ob es seitens dieser Stelle zeitliche Einschränkungen gibt.

Was sind die Kostenunterschiede bei beglaubigten Übersetzungen?

Bei der Übersetzerzentrale München kostet eine beglaubigte Übersetzung nicht automatisch mehr als eine nicht beglaubigte Übersetzung. Kostenunterschiede können sich jedoch je nach Sprachkombination, Fachgebiet, Umfang oder Fristvorgaben ergeben. Für eine präzise Auskunft ist es am besten, Sie lassen uns Ihr Dokument per E-Mail zukommen, dann können wir Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag erstellen.

Wann wird für eine beglaubigte Übersetzung eine Apostille benötigt?

Für eine beglaubigte Übersetzung wird eine Apostille benötigt, wenn die Übersetzung im Ausland eingereicht wird. Die Apostille auf die beglaubigte Übersetzung erhält man bei dem Landgericht, vor dem der/die Übersetzer/in beeidigt wurde. Eine Apostille auf eine beglaubigte Übersetzung wird auch Überbeglaubigung genannt. Diese Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzers/in und dass dieser/diese Übersetzer/in in Deutschland beeidigt ist.

Wie lange dauert das Erstellen einer beglaubigten Übersetzung?

In der Regel dauert die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung ein paar Werktage. Für besonders dringliche Aufträge bieten wir jedoch auch einen Eilservice innerhalb 24 Stunden oder sogar auch mit Lieferung am gleichen Tag an. Grundsätzlich ist die Dauer von Umfang, Sprachkombination und Fachgebiet abhängig. Am besten lassen Sie uns Ihr Dokument per E-Mail zukommen oder kommen zu uns ins Büro. Sobald wir Ihr Dokument sehen, können wir Ihnen nicht nur das genaue Datum, sondern auch die Uhrzeit nennen, wann Ihre beglaubigte Übersetzung fertig ist.
Privatleute brauchen zum Beispiel Übersetzungen bei Auslandsaufenthalten, etwa für ausländische Behörden Übersetzungen von Bescheinigungen. Unsere gewerblichen Kunden pflegen Geschäftskontakte ins Ausland und haben ständig Kommunikationsbedarf mit anderen Unternehmen, Behörden oder wollen eine fremdsprachige Internet-Präsenz betreiben. Hier ist es wichtig, die "Beamtensprache" richtig zu übersetzen oder bei Verträgen gegenüber potenziellen Partnern und Kunden seriös zu wirken. Dies gelingt durch eine professionelle, fehlerfreie Übersetzung.

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