Beglaubigte Übersetzungen
in München

Beglaubigte Übersetzungen und vereidigte Dolmetscher
für München und den kompletten Raum Bayern!

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Beglaubigte Übersetzungen sind unsere tägliche Arbeit im Übersetzungsbüro München

Dank unserem großen Pool an öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern können wir für Sie beglaubigte Übersetzungen für eine Vielzahl von Sprachen und Sprachkombinationen anfertigen. Die beglaubigten Übersetzungen vom Übersetzungsbüro in München sind landesweit bei allen Ämtern und Behörden offiziell anerkannt. Wir übersetzen Urkunden, Verträge, Handelsregisterauszüge, notarielle Dokumente, uvm. mit Beglaubigung. Hierbei wird im Übersetzungsbüro aus München besonders darauf geachtet, dass die beglaubigten Übersetzungen den gesetzlichen Bestimmungen und geltenden ISO-Normen entsprechen. Beglaubigte Übersetzungen können Sie im Übersetzungsbüro in München über unseren Express-Service auch kurzfristig erhalten. Senden Sie uns einfach einen Scan Ihres Dokuments per E-Mail oder über das Kontaktformular, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung unterbreiten können.

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    Beglaubigte Fachübersetzungen sowie Dolmetscher in über 80 weiteren Sprachen!

    Ihre gewünschte Sprache ist nicht dabei? - Fragen Sie uns an und wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

    Die beglaubigte Übersetzung

    Was Sie über beglaubigte Übersetzungen wissen sollten:

    Warum müssen Übersetzungen beglaubigt sein?

    Beglaubigte Übersetzungen sind unbedingt erforderlich, wenn die Übersetzung für offizielle Zwecke benötigt wird. Nicht nur Ämter und Behörden, wie zum Beispiel das Standesamt, die Ausländerbehörde oder Konsulate, sondern auch für Universitäten, Zeugnisanerkennungsstellen, Versicherungen, Gerichte, Ärzte, Krankenhäuser, uvm. wird eine beglaubigte  Übersetzung gefordert, da nur in diesem Fall sichergestellt ist, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Beglaubigte Übersetzungen werden von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern/Übersetzerinnen angefertigt, welche basierend auf ihrer Qualifikation und gerichtlichen Beeidigung die Übersetzung beglaubigen. Nur eine beglaubigte Übersetzung ist amtlich anerkannt.

    Seit wann kann man Übersetzungen bei der ÜZM beglaubigen lassen?

    Die Übersetzerzentrale München beglaubigt Übersetzungen seit ihrer Gründung. Das Beglaubigen von Übersetzungen ist unser Spezialgebiet, in welchem wir über langjährige Erfahrung verfügen. Egal für welche Sprache Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, bei den Experten der Übersetzerzentrale in München ist Ihr Anliegen in professionellen Händen.




    Kosten beglaubigte Übersetzungen überall gleich?

    Bei vielen Übersetzern und Übersetzungsbüros gibt es Preisunterschiede je nachdem, ob die Übersetzung beglaubigt sein soll oder nicht. Die Übersetzerzentrale München berechnet Ihnen keine zusätzlichen Beglaubigungsgebühren. Lassen Sie uns für einen Kostenvoranschlag Ihr Dokument am besten per E-Mail zukommen oder kommen Sie persönlich in unserem Büro vorbei.

    Welche Übersetzungen werden meistens als beglaubigt benötigt?

    Wenn die Übersetzung für einen offiziellen oder amtlichen Zweck benötigt wird, dann ist zumeist eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Nachweise, Urkunden oder auch Urteile können hier beispielhaft genannt werden. Wann auch immer eine Behörde, ein Amt oder sonstige Institution ein offizielles Dokument fordert, so wird auch die Übersetzung als beglaubigt benötigt.

    Wie wird eine Übersetzung beglaubigt?

    Für die Beglaubigung einer Übersetzung gibt es genaue Vorschriften. Die Beglaubigung besteht zum einen aus einem Bestätigungsvermerk des/der Übersetzers/in, in welchem die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird. Dieser Vermerk enthält zudem die Information von welcher und in welche Sprache das Dokument übersetzt wurde und ob für die Übersetzung das Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie vorlag. Die Beglaubigung einer Übersetzung muss zudem das Datum und den vollständigen Namen des/der Übersetzers/in zusammen mit der Büroanschrift enthalten, sowie einen Hinweis, vor welchem Gericht der/die Übersetzer/in beeidigt wurde. Abschließend wird die Übersetzung mit dem Stempel des/der Übersetzers/in versehen und handschriftlich unterzeichnet. Damit eine beglaubigte Übersetzung gültig ist, muss sie zudem mit einer Kopie des Originaldokuments so verbunden werden, dass Fälschungen oder Abänderungen nicht möglich sind.

    Was für Unterlagen muss ich für eine beglaubigte Übersetzung einreichen?

    Für eine beglaubigte Übersetzung sollten Sie das Originaldokument bei uns einreichen. Alternativ ist es in manchen Fällen auch möglich,  eine notariell oder amtlich beglaubigte Kopie als Vorlage für die Übersetzung einzureichen oder das Originaldokument persönlich zur Einsichtnahme vorzuzeigen. Wir fertigen eine Kopie an und Sie können Ihr Originaldokument wieder mitnehmen. Bei Übersetzungen aus oder in Sprachen, welche nicht lateinische Schriftzeichen verwenden, sind zudem Passkopien für die richtige Schreibweise der Namen empfehlenswert, da die Übertragung von Namen nur in manchen Fällen durch ISO-Norm geregelt ist.

    Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?

    Grundsätzlich hat eine beglaubigte Übersetzung kein Ablaufdatum. Viele Behörden und Institutionen haben jedoch strikte Vorgaben, dass beglaubigte Übersetzungen nicht älter als 6 Monate bzw. 1 Jahr sein dürfen. Die Übersetzerzentrale München empfiehlt Ihnen daher,  sich vor Beauftragung der beglaubigten Übersetzung bei der Stelle informieren, für die Sie die Übersetzung benötigen, ob es seitens dieser Stelle zeitliche Einschränkungen gibt.

    Was sind die Kostenunterschiede bei beglaubigten Übersetzungen?

    Bei der Übersetzerzentrale München kostet eine beglaubigte Übersetzung nicht automatisch mehr als eine nicht beglaubigte Übersetzung. Kostenunterschiede können sich jedoch je nach Sprachkombination, Fachgebiet, Umfang oder Fristvorgaben ergeben. Für eine präzise Auskunft ist es am besten, Sie lassen uns Ihr Dokument per E-Mail zukommen, dann können wir Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag erstellen.

    Wann wird für eine beglaubigte Übersetzung eine Apostille benötigt?

    Für eine beglaubigte Übersetzung wird eine Apostille benötigt, wenn die Übersetzung im Ausland eingereicht wird. Die Apostille auf die beglaubigte Übersetzung erhält man bei dem Landgericht, vor dem der/die Übersetzer/in beeidigt wurde. Eine Apostille auf eine beglaubigte Übersetzung wird auch Überbeglaubigung genannt. Diese Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzers/in und dass dieser/diese Übersetzer/in in Deutschland beeidigt ist.

    Wie lange dauert das Erstellen einer beglaubigten Übersetzung?

    In der Regel dauert die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung einige Werktage. Für besonders dringliche Aufträge bieten wir jedoch auch einen Eilservice innerhalb 24 Stunden oder sogar auch mit Lieferung am gleichen Tag an. Grundsätzlich ist die Dauer von Umfang, Sprachkombination und Fachgebiet abhängig. Am besten lassen Sie uns Ihr Dokument per E-Mail zukommen oder kommen zu uns ins Büro. Sobald wir Ihr Dokument sehen, können wir Ihnen nicht nur das genaue Datum, sondern auch die Uhrzeit nennen, wann Ihre beglaubigte Übersetzung fertig ist.

    Bei welchen Behörden können Sie sicher sein, dass eine beglaubigte Übersetzung notwendig sein wird?

    Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir bei der Übersetzerzentrale in München, dass beglaubigte Übersetzungen bei folgenden Ämtern und Behörden mit Sicherheit notwendig sind: Standesamt, Ausländerbehörde, Jugendamt, Landratsamt, Führerscheinstelle, Gerichte, Banken, Handelsregister, Versicherungen, Zeugnisanerkennungsstelle, u.v.m. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, empfehlen wir Ihnen, bei der entsprechenden Behörde nachzufragen. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Übersetzungen, die für amtliche Zwecke benötigt werden, beglaubigt sein müssen.

    Was für Dokumente werden am häufigsten beglaubigt übersetzt?

    Erfahrungsgemäß sind es zumeist Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Heiratsurkunden, welche ausschließlich als beglaubigte Übersetzung anerkannt werden. Neben Ausweisen, Pässen und Führerscheinen ist es auch bei Zeugnissen, Universitätsabschlüssen und sonstigen Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweisen notwendig, dass eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt wird. Ebenso fertigen wir häufig Übersetzungen von gerichtlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Scheidungsurteilen, oder auch von Vollmachten, Nachweisen für die Versicherung und Arztberichten an, welche von den Institutionen, für die die Übersetzungen benötigt werden, nur anerkannt werden, wenn es sich um beglaubigte Übersetzungen handelt.

    Was ist eine Überbeglaubigung der Übersetzung?

    Die sogenannte Überbeglaubigung einer beglaubigten Übersetzung ist eine gerichtliche Bestätigung über die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzers/in und dass dieser/diese in Deutschland beeidigt ist. Die Überbeglaubigung ist eine Apostille, welche von dem Landgericht ausgestellt wird, vor dem der/die Übersetzer/in beeidigt wurde. Eine solche Überbeglaubigung ist oft notwendig, wenn die beglaubigte Übersetzung im Ausland gültig sein soll.

    Unsere gewerblichen Kunden pflegen Geschäftskontakte ins Ausland und haben ständig Kommunikationsbedarf mit anderen Unternehmen und Behörden oder möchten eine fremdsprachige Internet-Präsenz betreiben. Hier ist es wichtig, die "Beamtensprache" richtig zu übersetzen. Dies gilt auch bei Verträgen und Vereinbarungen mit potenziellen Partnern und Kunden. Es gelingt durch eine professionelle, fehlerfreie Übersetzung. Privatpersonen benötigen zum Beispiel Übersetzungen bei Auslandsaufenthalten, etwa für ausländische Behörden, Übersetzungen von Bescheinigungen.

    Fachübersetzungen gewerblich und privat!
    Beglaubigte Übersetzungen u.a. für folgende Gebiete:

    Beglaubigte Übersetzung für Anleitungen

    Beglaubigte Übersetzungen für Anleitungen aller Art! Handbücher, Betriebsanleitungen, Technische Handbücher etc.

    Beglaubigte Übersetzung für AGB übersetzen
    lassen

    Wir übersetzen von betrieblichen Gebrauchsanweisungen bis zu datenschutzrelevanten Hinweisseiten.

    Beglaubigte Übersetzung für Diplom und
    Zeugnisse -Russisch

    Übersetzer für Zeugnisse aller Art. Wir übersetzen Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse und jegliche Schulzeugnisse.

    Beglaubigte Übersetzungen für Dokumente

    Sie müssen Dokumente übersetzen lassen? Das Übersetzungsbüro München liefert Ihnen beglaubigte Übersetzungen für all Ihre Dokumente.

    Beglaubigte Übersetzung für Flyer

    Wir übersetzen Ihre Werbeflyer! Flyer, PDF Dateien, Werbemittel im generellen. Wir übersetzen und dolmetschen für Ihre Kampagnen!

    Beglaubigte Finanz-
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    Finanzübersetzungen aus dem Übersetzungsbüro in München. Wir übersetzen und dolmetschen für Finanzübersetzungen jeglicher Businessgebiete.

    Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde

    Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde? Wir übersetzen Geburtsurkunden für Hochzeiten, Staatsbürgerschaften etc.

    Beglaubigte juristische
    Übersetzungen

    Jetzt anfragen, wir übersetzen juristische Texte für Sie im Handumdrehen. Juristische Übersetzungen auf englisch, kroatisch, spanisch, türkisch oder in 80 weiteren Sprachen!

    Beglaubigte Marketing
    Übersetzung

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    Beglaubigte medizinische
    Übersetzungen

    Medizinische Übersetzungen in München. Medizinische Befunde und Gutachten - gerne beraten wir Sie kostenfrei.

    Vereidigte Online Dolmetscher

    Online Dolmetscher für München. Dolmetscher können bei uns für Online-Konferenzen oder Webinare gebucht werden.

    Beglaubigte Patent-
    übersetzung

    Sie müssen Patente übersetzen lassen? Dann sind Sie bei uns richtig! Beglaubigte Patentübersetzungen auf Wunsch auch mit einem Apostille versehen!

    Beglaubigte Software
    Übersetzungen

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    Beglaubigte technische
    Übersetzung

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    Beglaubigte Übersetzungen
    für Behörden

    Dolmetscher und Übersetzer für Behörden. Wir arbeiten seit über 20 Jahren mit Behörden eng zusammen und sind daher der ideale Ansprechpartner in diesem Segment.

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    Beglaubigte Urkunden-
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    Vereidigte Videodolmetscher

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    Beglaubigte Wirtschafts-
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    Unter unserer Servicenummer können Sie sich zu jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Expressübersetzung informieren!

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    Fadil Sejda - Geschäftsführer